Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport- und Gesundheitszentrum Dahme GmbH
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sport- und Gesundheitszentrum Dahme GmbH (im Folgenden „StrandSPA“ genannt), welche Bestandteil eines jeden mit dem StrandSPA geschlossenen Vertrages mit dem Mitglied sind.
I. Vertragsschluss, Geltung, Inhalt, Vertragsbestandteile
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen vom StrandSPA angebotenen vertraglichen wie zusätzlichen Leistungen, Willenserklärungen, rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen.
2. Das StrandSPA ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn das StrandSPA das Mitglied auf die Änderung hinweist und/oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen in Schriftform widerspricht. Eine aktuell geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängt im Studio des StrandSPA, für jeden Kunden zur Einsicht, hinreichend einsehbar aus.
3. Der Besuch eines Mitgliedes beinhaltet dem Angebot entsprechend die Nutzung aller im Trainings- und sonstigen Bereich befindlichen Trainingsmöglichkeiten und Trainingsgeräte der Kursräume sowie der Sauna.
4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch das StrandSPA in der Regel mit Unterschriftsleistung unter dem Mitgliedsvertrag zustande.
5. Das StrandSPA bietet Verträge mit einer Laufzeit von 12, Monaten an. Im Einzelnen
12 Monate mit automatischer Verlängerung; bei einem Abschluss mit einer 12-monatigen Laufzeit verlängert sich der jeweilige Vertrag um die Laufzeit von jeweils 12 Monaten sofern das Mitglied nicht 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem StrandSPA kündigt (entscheidend ist der Zugang der Kündigung).
Siehe i.Ü. Regelungen unter Ziffer VIII.
6. Die Nutzung des Saunabereiches und der Aquakurse ist ein kostenfreies Zusatzangebot, unabhängig von der gewählten Vertragsart. Es besteht kein Anspruch auf das kostenfreie Zusatzangebot sowie die Leistung etwaiger Kooperationspartner. Kostenfreie Zusatzangebote können entfallen. Für Mitglieder besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung der Gebühr, falls die Zusatzangebote ausgelastet oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht angeboten werden können.
7. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter/s möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Bei Minderjährigen ist zudem eine Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter/s zusätzlich notwendig.
8. Vertragsbestandteile sind die im Studio aushängende Fassung der Hausordnung sowie der Hygiene- und Saunaregeln, die das Mitglied mit Unterschriftsleistung des Mitgliedsvertrages als gelesen bestätigt und denen das Mitglied zustimmt.
II. Mitgliedsausweis
1. Der Kunde erhält einen Mitgliedsausweis. Das Mitglied hinterlegt einen Pfandbetrag in Höhe von 15,-- € in bar.
2. Das Mitglied verpflichtet sich, die Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber dem StrandSPA für Schäden auf Grund Verlust und/oder Missbrauchs der Mitgliedskarte, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat.
Jeder Verlust der Mitgliedskarte ist sofort zu melden. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 100,-€. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt dem StrandSPA vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
III. Zahlungsbedingungen
1.Die Zahlung für die vereinbarte Leistung erfolgt monatlich im Voraus. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Das Mitglied ermächtigt das StrandSPA, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die vom StrandSPA auf sein Konto bezogene Lastschriften einzulösen.
Im Falle jedweder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichten Lastschrift ist das StrandSPA berechtigt, die für die Bankrücklast und für die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von pauschal 10,-- € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
2. Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung eines fälligen Betrages mindestens 3 Monate im Rückstand und hat das Mitglied den rückständigen Betrag auch nach Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versanddatum der Mahnung voll entrichtet, so ist das StrandSPA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist das StrandSPA berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit, höchstens aber Beiträge für 9 Monate zu verlangen. Mit Zugang der fristlosen Kündigung erlischt das Recht, das Angebot des StrandSPA zu nutzen.
IV. Krankheit, Umzug, Übertragung
1. Kurze Krankheiten entbinden nicht von der Verpflichtung aus diesem Vertrag. Bei Erkrankungen oder sonstigen Verhinderungen ab einem Zeitraum von 4 Wochen, kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder eines anderen geeigneten Beleges mit Zustimmung des StrandSPA stillgelegt werden. Das Mitglied verpflichtet sich die Bescheinigung oder den geeigneten Beleg unter Angabe eines möglichst genauen Verhinderungszeitraumes innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Eintritt der Verhinderung, wobei sich der Beitrittszeitpunkt aus dem Beleg entnehmen lassen muss, einzureichen. Andernfalls kann die Bescheinigung pp. nicht berücksichtigt werden. Eine etwaige Berücksichtigung erfolgt monatsweise, mit Beginn des Folgemonats der Anzeige des Stilllegungsgrundes, sofern dies bis zum 20. des Monats erfolgt. Nach dem 20. des Monats eingehende und begründete Anzeigen werden ab dem übernächsten Monat berücksichtigt.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
Handelt es sich nachweislich um eine durch eine ärztliche Bescheinigung oder einen anderen geeigneten Beleg dokumentierte Erkrankung, deren Heilung o.Ä. nicht absehbar ist und/oder eine sonstige Einschränkung und ist diese so erheblich, dass das Mitglied das Angebot des SPA dauerhaft, d.h. für die gesamte Vertragslaufzeit mindestens nicht nutzen kann, so kann das Mitglied außerordentlich zum Ende des Folgemonats schriftlich kündigen.
2. Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde wird dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht gewährt, sollte die Erreichbarkeit des StrandSPA durch den Umzug unzumutbar sein, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde in Schriftform ausgeübt werden kann.
3. Die Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit dem SPA und nach schriftlicher Zustimmung an Personen möglich, die noch nicht Mitglied des SPA sind oder waren. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht. Über eine Zustimmung seitens des SPA entscheidet diese nach freiem Ermessen.
Für die Bearbeitung einer etwaigen Übertragung berechnet das StrandSPA einmalig 50,-- €.
4. Es gibt keine anderen etwaigen Ruhezeiten des Vertrages. Dies bedeutet, dass in Zeiten, in denen das Mitglied die Leistungen des SPAs aufgrund persönlicher und freiwilliger Entscheidungen, nicht in Anspruch nimmt, berechtigen weder zu Minderung noch zu Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge. Dies bezieht sich beispielsweise für längerfristige Auslandsaufenthalte im Winter oder zu anderen Zeiten.
V. Gesundheit
Das SPA empfiehlt allen Personen, die die Leistungen des StrandSPA nutzen wollen, ihre Sporteignung und die Eignung für die sonstigen Angebote bei einem Arzt ihrer Wahl oder anderweitig überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Einschränkungen oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings und/oder der Wahrnahme etwaiger Angebote zuerst durch eine bspw. geeignete Physiotherapie o.Ä. ihre Tauglichkeit und Geeignetheit zu verbessern bzw. wiederherzustellen.
VI. Zutritt, Hausordnung
1. Ausschließlich Mitglieder erhalten Zutritt zu den Sportstätten bzw. Sauna. Ausnahmen stehen im Ermessen des StrandSPA.
2. Das Mitglied ist verpflichtet sich angemessen unter Rücksichtnahme gegenüber Anderen zu verhalten. Es ist untersagt, auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten zu rauchen, alkoholische Getränke oder irgendwie geartete Suchtgifte zu konsumieren. Es ist ferner untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen oder ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige verschreibungspflichtige und nicht zugelassene Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds steigern (z.B. Anabolika) in das Studio mitzubringen und/oder einzunehmen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten auf dem Gelände und/oder den Räumlichkeiten des StrandSPA anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
3. Das Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit Sportbekleidung und in sauberen nicht im Außenbereich getragenen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung aller Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt.
Das StrandSPA verlangt einen hygienisch einwandfreien Zustand des Mitgliedes.
4. Das anwesende Personal ist berechtigt, die der Sicherheit und Ordnung eines reibungslosen Ablaufes des Geschäftsbetriebes dienenden Maßnahmen durch geeignete Anweisungen durchzusetzen. Im Falle der Weigerung der Befolgung begründeter Weisungen des Personals, kann das Mitglied mit sofortiger Wirkung des Trainings- bzw. des Saunabereiches verwiesen werden. Den Weisungen des Personals, um die ordnungsgemäße Nutzung des Trainingsraumes, der Geräte und sonstiger Bereiche sowie der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder durchzusetzen, ist Folge zu leisten.
5. Das Personal ist berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Studios ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.
6. Sofern das StrandSPA Kundenparkplätze zur Verfügung stellt, dürfen diese vom Mitglied ausschließlich in der Anwesenheit der Wahrnahme der vertraglichen oder zusätzlich angebotenen Leistung benutzt werden. Das StrandSPA behält sich vor, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen, wobei hierdurch entstehende Kosten vom Verursacher zu tragen sind.
7. Das StrandSPA bietet Umkleideschränke an, die durch den Einwurf von 1,-€ bzw. 2,-€ Münzen zu verschließen sind. Durch das Wiederöffnen erhält man die eingeworfene Münze zurück.
VII. Haftung und Nutzung
1. Das StrandSPA haftet für vorsätzliche und grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Das StrandSPA haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Soweit vorstehend nicht anders geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und Culpa in Contrahendo ausgeschlossen.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen und bei Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit des Mitgliedes beruhen, für eine leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren den Anspruch innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die das Mitglied für die Dauer des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten des StrandSPA mitgebracht hat. Ausgenommen sind Diebstahl oder Handlungen, die außerhalb der Sphäre des StrandSPA liegen sowie Fahrlässigkeit des Mitgliedes. Für selbstverschuldete Unfälle des Mitgliedes haftet das SPA nicht.
2. Die Nutzung der Einrichtungen, Fitnessraum, Sauna und Bewegungsbad erfolgt auf eigene Gefahr. Das StrandSPA stellt in diesen Bereichen keine grundsätzliche und/oder dauerhafte Beaufsichtigung.
VIII. Beendigung
1. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Es gilt das Datum des Zugangs.
2. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich im Falle eines 12-monatigen Vertrages bzw. seiner etwaigen Verlängerung möglich. Sie muss spätestens innerhalb von 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem StrandSPA erfolgen. Maßgeblich ist, wie auch unter Ziff. I. ausgeführt, der Zugang der Kündigung.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Es gelten i.Ü. die gesetzlichen Bestimmungen.
IX. Öffnungszeiten
1. Das StrandSPA ist
Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 - 21:00 Uhr
Samstag von 10:00 - 17:00 Uhr
Sonn- und an Feiertagen von 10:00 - 15:00 Uhr geöffnet.
2. Die Sauna ist
Montag bis Freitag von 14:00 - 20:30 Uhr (letzter Einlass 18:30 Uhr)
Samstag von 10:00 - 17:00 Uhr (letzter Einlass 16:00 Uhr)
Sonn- und an Feiertagen von 10:00 - 15:00 Uhr (letzter Einlass 14:00 Uhr) geöffnet
Die Öffnungszeiten können i.Ü. den Aushängen oder der Website www.strandspa-dahme.de entnommen werden.
Die Öffnungszeiten können seitens des StrandSPA jederzeit geändert oder angepasst werden. Bei technisch oder personell bedingten Schließungen des StrandSPA besteht kein Anspruch auf Rückvergütung!
X. Salvatorische Klausel/Schriftformklausel
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein und/oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist eine der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung dem Sinne der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
2. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung dieser Bedingung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform als solches.
